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Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist ein kriminalpolitisches Instrument, das die Anbieter von Kommunikationsdiensten oder Kommunikationsnetzen verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Vertragspartner anlasslos und „auf Vorrat“ zu speichern.
Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung als auch Verfolgung schwerer Straftaten. Die Metadaten lassen durch spätere Analyse Rückschlüsse auch auf persönliche soziale Netzwerke zu.
Datenschützer und Verfassungsrechtler stellen Sinn und Verhältnismäßigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Frage: sie verstoße sowohl gegen das Recht auf Privatsphäre als auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
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