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TMG vs Video-Plattformen
„YouTube & Co.: Bundestag verschärft Jugendschutz– und Werberegeln – Videosharing-Dienste müssen Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden einrichten, Influencer trifft eine erweiterte Impressumspflicht. – Der Bundestag hat am Donnerstag kurz vor Mitternacht mit den Stimmen der großen Koalition den Regierungsentwurf für eine weitere Reform des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet. Anbieter von Videosharing-Plattformen wie YouTube, Vimeo & TikTok müssen demnach künftig zusätzlich zu den Auflagen für strafrechtlich relevante Inhalte auch ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten.“
Heise
StGB vs Upskirting, Downblousing
„Härtere Strafen für Upskirting, Downblousing und Fotos von Unfalltoten – Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, das eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. – Wer mit einem Rock in einer vollen Bahn steht, der muss fürchten, dass womöglich jemand ungewollt eine Kamera darunter hält, ein Foto schießt und es verbreitet. Wer sogenanntes Upskirting betreibt, macht sich aber in Zukunft strafbar: Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten soll es voraussichtlich ab dem Herbst. … Nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, wird künftig härter bestraft – ebenso, wer tote Unfallopfer fotografiert.“
Heise
Verstöße: Smart-TV vs DSGVO
„Bundeskartellamt: Smart-TV-Hersteller verstoßen massiv gegen die DSGVO – Vernetzte Fernsehgeräte sammeln oft ohne Wissen der Betroffenen intime Nutzungsdaten, haben die Wettbewerbshüter festgestellt. An der IT-Sicherheit hapere es. – Das Bundeskartellamt hat schwere Mängel beim Datenschutz und der IT-Sicherheit bei vernetzten Fernsehgeräten ausgemacht und fordert von den Herstellern umfangreiche Nachbesserungen. Sie verweisen zudem auf weitere Probleme wie ‚die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen im TV-Portal‘. Insgesamt hätten die in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel rund um die Privatsphäre der Verbraucher. Damit verstießen sie massiv gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Heise